Gedächtnis der Schmerzen Mariens

15. September, (Freitag nach dem ersten Passionssonntag) – Gebotener Gedenktag (G)

1423, auf einer Kölner Synode, wird ein Fest der Sieben Schmerzen Mariens bzw. Septem Dolorum B.M.V. empfohlen, das 1667 zu feiern den Serviten erlaubt wurde und 1688 vom hl. Innocenz XI. (1676 - 1689) eingeführt und 1727 durch Benedikt XI-II. (1724 - 1730) für die ganze Kirche vorgeschrieben wurde. Vor allen Dingen als Bittfest für den von Napoleon 1809 gefangengenommenen Papst Pius VII. (1800 - 1823) fand dieses Fest Verbreitung. Gefeiert wurde dieses Fest am Freitag nach dem ersten Passionssonntag. Parallel hatte sich am 15. September ein Fest der Sieben Schmerzen der allerseligsten Jungfrau Maria entwickelt, das 1814 von Pius VII. als Dankfest für die Rückkehr aus der napoleonischen Gefangenschaft eingeführt wurde. Es hat allmählich das Fest am Freitag nach dem Passionssonntag ersetzt. Der neue Kalender kennt nur noch den Termin 15. September, der als gebotener Gedenktag unter dem Titel "Gedächtnis der Schmerzen Mariens" geführt wird. Als die sieben Schmerzen Mariens gelten: 1. Spruch Simeons, 2. Flucht nach Ägypten, 3. dreitägiger Verlust des Jesusknaben in Jerusalem, 4. Kreuzweg Jesu, 5. Kreuzigung Jesu, 6. Kreuzabnahme, 7. Grablegung Jesu. Im Mittelalter tauchte der Gedanke von den "Freuden Mariens" in den Hymnen auf; ein Beleg findet sich auch bei Caesarius von Heisterbach. Nach anfänglichen Variationen bildeten sich - parallel zu den sieben Schmerzen Mariens - sieben Freuden aus: 1. Verkündigung, 2. Heimsuchung, 3. Geburt Christi, 4. Anbetung der Könige, 5. Be-gegnung mit Simeon, 6. Wiederfinden Jesu im Tempel, 7. Krönung Mariens. Bildliche Darstellungen beschränken sich auf das 15. und 16. Jahrhundert. Ein eigenes Fest haben sie nicht gebildet.

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